Über Priska Lötscher

Ich habe an der Universität das Rechtsstudium abgeschlossen. Ich bin 32 Jahre alt und lebe mit meinem Mann und meinen zwei kleinen Töchtern, welche 2.5 und 5 Jahre alt sind, in Winterthur. Ich war einige Jahre in meinem Leben Extrem-Bergsteigerin und Skifahrerin. Mein Mann ist Bergführer. Gemeinsam konnten wir viele Gegenden der Welt skifahrend und kletternd erkunden. Wir kannten kaum Grenzen, und so bin ich – vermutlich als erste Frau überhaupt – mit den Skis die Aletschhorn-Nordwand runtergefahren. Seit dem Gymnasium bin ich dem Bergsport verbunden. Damals bin ich der Jugendorganisation des SAC Randen beigetreten, bin jede Woche in die Trainings gegangen, habe auch Ausbildungskurse absolviert und so wiederum junge Menschen in das verantwortungsbewusste Klettern und Skifahren eingeführt. Mein Jus-Studium habe ich als Kletter-Trainerin und Instruktorin für Kinder, Jugendliche und Erwachsene finanziert.

Was hat das mit der Richterstelle zu tun? Ich bin ausdauernd, ich bin gewillt, bei einem Thema wirklich zum Kern vorzustossen. Ich kann in einem Team optimal funktionieren. Ich vergesse nie, woher ich komme, und werde mich deshalb immer bemühen, die Menschen zu sehen, die hinter den Verfahren stehen.

Nach der Geburt meiner ersten Tochter Lavinia und dem Abschluss des Studiums habe ich meine kletternden Tätigkeiten zurückgeschraubt und habe dann ein gutes Jahr als Juristin bei der gemeinsamen Einrichtung KVG als juristische Beraterin im internationalen Gesundheitsversicherungsbereich gearbeitet. Nach diesem aussergerichtlichen Job hatte ich die Gelegenheit als Gerichtsschreiberin ans Bezirksgericht Andelfingen zu wechseln. Den Arbeitsweg lege ich dabei fast immer mit dem Rennrad zurück. In der Zeit beim Bezirksgericht kam meine zweite Tochter Fadrina zur Welt. Heute kombinieren wir zu Hause Bergsport und Familie. Zum Beispiel mit einem Eiskletter-Anlass für unsere Kinder im Tösstal, oder auch mit Velotouren – zum Beispiel nach Wien oder Florenz.

Mein Ziel ist, tragfähige und nachhaltige Lösungen zu erreichen. Dazu müssen die Parteien vor Gericht mit Anstand und Respekt behandelt werden. Nur so müssen Verfahren nicht wieder aufgerollt werden. So kann eine schlanke Gerichtsordnung beibehalten werden. Wenn keine Lösungen gefunden werden können, ist das oberste Gebot, das Gesetz anzuwenden. Und da ist mir wichtig, dass die Gesetze mit einer klaren Linie angewendet werden. Es ist wie beim Fussball: Wenn ein Schiedsrichter die Regeln nach seinem Gutdünken auslegt, einmal so und einmal anders, dann gibt es Aufruhr. Gesetze sind nicht dazu da, während des Verfahrens geändert zu werden.

So ist es meines Erachtens auch bei dieser Ersatzwahl. Bei den ordentlichen Wahlen für die Besetzung des Bezirksgerichts für die Amtsdauer 2020 bis 2026 haben sich die politischen Parteien im Weinland miteinander über die Kandidaturen geeinigt. Damit konnte eine ausgewogene Zusammensetzung der politischen Kräfte am Bezirksgericht Andelfingen erzielt werden, der sogenannte freiwillige Parteienproporz. Mir ist klar, dass das vielleicht nicht jedes Mal gelingt und sicher bei jeder ordentlichen Wahl wieder neu ausgehandelt werden muss. Mit der Wahl meiner Person würde der SP-Sitz erhalten bleiben und die Parteiverhältnisse im Weinland korrekt abgebildet werden. Ansonsten würde dieses Gleichgewicht klar nicht mehr bestehen.

Ich bin Kantonsrätin. Für mich ist das kein Widerspruch zur Auflage, dass Richterinnen und Richter neutral sein müssen. Als Juristin ist mein oberstes Gebot die Anwendung unserer Gesetze – auch wenn sie vielleicht einmal nicht meiner politischen Haltung entsprechen.

Nochmals: Ich freue mich sehr, wenn Sie mich als ordentliche Richterin ans Bezirksgericht Andelfingen wählen.